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Die stationäre Aufnahme:

Wir führen in der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau vorrangig geplante, stationäre Behandlungen durch. Um eine möglichst hohe Bettenbelegung und eine kontinuierliche OP-Auslastung zu gewährleisten, erfolgt durch die Klinikaufnahme die Terminvergabe zur stationären Patientenaufnahme.

Nach Vorlage der so genannten Verordnung stationärer Krankenhaus-
behandlung durch den einweisenden Arzt, erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem zukünftigen Patienten entweder telefonisch oder per Post
(Zusendung von Informationsmaterial über unser Krankenhaus, von Informationsbroschüren bezüglich der geplanten Operation und einer evtl. in Frage kommende Eigenblutspende).
Auch senden wir den zukünftigen Patienten Hinweise bezüglich vorzubereiten-
der Maßnahmen (Umsetzen, bzw. Absetzen bestimmter Medikamente) zu.

Am Aufnahmetag selbst werden alle stationären Patienten durch den Aufnahmearzt untersucht und dabei die stationäre Behandlungsfähigkeit
und -bedürftigkeit fachärztlich geprüft.
Dieses Aufnahmeverfahren hat sich seit etwa 10 Jahren in Hessisch Lichtenau bewährt. Die niedergelassenen Ärzte fühlen sich durch diese Einrichtung unterstützt, insbesondere durch die kurzfristige Möglichkeit konkreter Absprachen und Informationsübermittlung auf ärztlicher Ebene.

Medizincontrolling:

Das Medizincontrolling obliegt in unserer Klinik dem Aufnahmearzt.
Von ihm werden bereits am Aufnahmetag die Hauptaufnahme- und Nebenaufnahmediagnosen erfasst. Auch alle weiteren, für den administrativen Bereich notwendigen Daten zur Übermittlung an die Kostenträger, werden von ihm frühzeitig fixiert. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung.
Durch die fachärztliche Prüfung der stationären Behandlungsfähigkeit
und -bedürftigkeit konnten wir die Fehlbelegungsrate in der Orthopädischen Klinik auf ein Minimum reduzieren.
Für die Dauer des stationären Aufenthaltes werden alle Patienten im Hintergrund vom Aufnahmearzt in der Funktion des Medizincontrolling begleitet.
Von ihm werden die so genannten OP-Stammdaten definiert und entsprechend der aktuell gültigen Kodierrichtlinien aktualisiert. Nach erfolgter Entlassung der Patienten prüft der Medizincontroller unter Zuhilfenahme der Patientenakte (zunehmend edv-technisch) die erhobenen Aufnahme-, Operations- und Entlassdiagnosen sowie ggf. dokumentierte operative und nicht operative medizinische Prozeduren.
Bei entsprechenden Abweichungen oder Unvollständigkeit erfolgt an dieser Stelle  ggf. eine Korrektur oder Nacherfassung bevor jeder einzelne stationäre Behandlungsfall zur Erstellung der Kostenträgerrechnung von ihm freigegeben wird.

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