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Die stationäre Aufnahme:
Wir führen in der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau
vorrangig geplante, stationäre Behandlungen durch. Um eine
möglichst hohe Bettenbelegung und eine kontinuierliche OP-Auslastung zu
gewährleisten, erfolgt durch die Klinikaufnahme die Terminvergabe zur
stationären Patientenaufnahme.
Nach Vorlage der so genannten Verordnung
stationärer Krankenhaus-
behandlung durch den einweisenden Arzt, erfolgt die
Kontaktaufnahme mit dem zukünftigen Patienten entweder telefonisch oder
per Post
(Zusendung von Informationsmaterial über unser Krankenhaus, von
Informationsbroschüren bezüglich der geplanten Operation und einer evtl.
in Frage kommende Eigenblutspende).
Auch senden wir den zukünftigen Patienten Hinweise bezüglich
vorzubereiten-
der
Maßnahmen (Umsetzen, bzw. Absetzen bestimmter Medikamente) zu.
Am Aufnahmetag selbst werden alle stationären Patienten durch den
Aufnahmearzt untersucht und dabei die stationäre Behandlungsfähigkeit
und
-bedürftigkeit fachärztlich geprüft.
Dieses Aufnahmeverfahren hat sich seit etwa 10 Jahren in Hessisch
Lichtenau bewährt. Die niedergelassenen Ärzte fühlen sich durch diese
Einrichtung unterstützt, insbesondere durch die kurzfristige Möglichkeit
konkreter Absprachen und Informationsübermittlung auf ärztlicher Ebene.
Medizincontrolling:
Das Medizincontrolling obliegt in unserer Klinik
dem Aufnahmearzt.
Von ihm werden bereits am
Aufnahmetag die Hauptaufnahme- und Nebenaufnahmediagnosen erfasst. Auch
alle weiteren, für den administrativen Bereich notwendigen Daten zur
Übermittlung an die Kostenträger, werden von ihm frühzeitig fixiert. Dies
ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung.
Durch die fachärztliche Prüfung der stationären Behandlungsfähigkeit
und
-bedürftigkeit konnten wir die
Fehlbelegungsrate in der Orthopädischen Klinik auf ein Minimum reduzieren.
Für die Dauer des stationären Aufenthaltes werden alle Patienten im
Hintergrund vom Aufnahmearzt in der Funktion des Medizincontrolling
begleitet.
Von ihm werden die so genannten OP-Stammdaten definiert und entsprechend
der aktuell gültigen Kodierrichtlinien aktualisiert. Nach erfolgter
Entlassung der Patienten prüft der Medizincontroller unter Zuhilfenahme der
Patientenakte (zunehmend edv-technisch) die erhobenen Aufnahme-,
Operations- und Entlassdiagnosen sowie ggf. dokumentierte operative
und nicht operative medizinische Prozeduren.
Bei entsprechenden Abweichungen oder Unvollständigkeit erfolgt an dieser
Stelle ggf. eine Korrektur oder Nacherfassung bevor jeder einzelne
stationäre Behandlungsfall zur Erstellung der Kostenträgerrechnung von ihm
freigegeben wird.
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